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Umsetzungshinweise für bayerische Kommunen zu den Maßnahmen in der Informationssicherheit zur Europawahl 2019

Mit Hinblick auf die Risiken im Cyber-Raum ist es notwendig, die Fachverfahren von staatlichen Behörden und Kommunen abzusichern. Dazu gehören auch Fachverfahren für die Übertragung der vorläufigen Ergebnisse bei Wahlen (Schnellmeldungen).

Um einen Beitrag dazu zu leisten, hat eine vom Bundeswahlleiter initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe, an der unter Federführung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neben dem Bundeswahlleiter auch die Landeswahlleitungen - für Bayern das Landesamt für Statistik und das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) - mitgewirkt haben, einen Katalog von Maßnahmen zur Informationssicherheit für die Europawahl 2019 für Kommunen, Kreise und kreisfreie Städte erarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite für Kommunen.